Immer mehr internationale Firmen und Start-ups sehen in der Schweiz einen attraktiven Standort für Wachstum, Innovation und Stabilität. Doch ein Markteintritt will rechtlich gut vorbereitet sein.
Ausländische Unternehmen können in der Schweiz eine Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft oder AG/GmbH gründen. Welche Struktur am besten passt, hängt von der geplanten Geschäftstätigkeit, Steueroptimierung und rechtlichen Risiken ab.
Für nicht-schweizerische Unternehmer und Fachkräfte gilt es, frühzeitig geeignete Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen zu beantragen. Wir begleiten Sie bei der Einreise, Registrierung und Kommunikation mit den Behörden.
Neue Marken, Logos oder Produkte sollten in der Schweiz registriert und rechtlich geschützt werden – durch Eintragung beim IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) oder EUIPO, je nach Strategie.
Branchenspezifische Vorschriften (z. B. im Finanz-, Gesundheits- oder Bauwesen) erfordern frühzeitige juristische Prüfung. Auch die Einhaltung von Umweltauflagen, Meldepflichten und Anti-Geldwäsche-Gesetzen ist zu beachten.